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Ratgeber
Steuern6 Min. LesezeitZuletzt aktualisiert am 21.06.2026

Höhere AfA per Restnutzungsdauer-Gutachten — mehr als 2 % absetzen

Die meisten Vermieter schreiben ihr Gebäude mit 2 % pro Jahr ab und denken, das sei in Stein gemeißelt. Ist es nicht. Die 2 % sind nur ein gesetzlicher Standardwert — und gerade bei älteren Objekten lässt sich oft mehr herausholen.

Die Standard-AfA ist nur eine Vermutung

2 % pro Jahr unterstellen eine typisierte Nutzungsdauer von 50 Jahren. Das ist eine pauschale Annahme des Gesetzgebers, kein Naturgesetz.

§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG erlaubt ausdrücklich, eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer anzusetzen, wenn du sie nachweisen kannst. Und kürzere Nutzungsdauer heißt: höhere AfA pro Jahr.

Was das konkret bringt

Rechnet ein Gutachten etwa eine Restnutzungsdauer von 25 Jahren nach, schreibst du nicht mehr 2 %, sondern 4 % pro Jahr ab — die jährliche Abschreibung verdoppelt sich.

Bei einem Gebäudewert von 300.000 € sind das 12.000 € statt 6.000 € absetzbare Kosten pro Jahr. Über die Haltedauer summiert sich das zu einem erheblichen Steuervorteil.

Was ein anerkanntes Gutachten leisten muss

Der Bundesfinanzhof hat die Tür dafür weit geöffnet, das Bundesfinanzministerium hat die Anforderungen anschließend konkretisiert. Wichtig ist eine nachvollziehbare, anerkannte Methode und ein qualifizierter Gutachter.

Eine grobe Schätzung oder das bloße Verweisen auf Tabellen reicht in der Regel nicht. Das Gutachten muss den Zustand des konkreten Gebäudes begründen.

Für wen sich das lohnt

Besonders interessant ist der Weg bei älteren Bestandsimmobilien und sanierungsbedürftigen Objekten — dort ist die reale Restnutzungsdauer oft deutlich kürzer als 50 Jahre.

Rechne die Kosten des Gutachtens gegen die zu erwartende Steuerersparnis. Bei werthaltigen Gebäuden ist das Verhältnis meist klar positiv.

Häufige Fehler

Die Standard-2 % blind übernehmen, obwohl das Objekt deutlich älter ist.

Ein billiges Pauschal-Gutachten beauftragen, das der Prüfung nicht standhält.

Die Restnutzungsdauer ohne belastbare Substanz ansetzen — das fällt beim Finanzamt auf.

Trag deine höhere AfA direkt ein

Hast du per Gutachten eine kürzere Restnutzungsdauer, hinterlegst du den passenden AfA-Satz im Deal-Analyzer — und siehst sofort den höheren Steuereffekt.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Steuer-, Rechts- noch Anlageberatung dar. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen wir keine Haftung. Für deine konkrete Situation wende dich an einen Steuerberater oder eine fachkundige Beratung.